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Allgemeine Verkaufsbedingungen

2024-05-06

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
DER INTER CARS DEUTSCHLAND GMBH

für mit Unternehmern geschlossene Verträge



§ 1     ANWENDUNG

1.           Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen („AVB“) der Inter Cars Deutschland GmbH, Westhafenstraße 1, 13353 Berlin („Inter Cars“) gelten für alle Verträge, die Inter Cars als Verkäufer von Produkten oder Services und ein Käufer („Kunde“) schließen, vorausgesetzt der Kunde schließt den Vertrag zu Zwecken, die überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können („Verträge“); d.h. für Verbraucher gelten diese AVB nicht.

2.           Abweichungen von diesen AVB können sich nur aus den von den Parteien getroffenen Vereinbarungen ergeben, z.B. im Rahmen des Vertragsschlusses über den Online-Katalog.

§ 2     DEFINITIONEN

Für die Zwecke der AVB haben die nachstehend aufgeführten Begriffe die folgende Bedeutung:

a)           „Niederlassung“ – Verkaufsstelle für Produkte oder Services, die von Inter Cars oder einer Einrichtung betrieben wird, die Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Produkten für und im Namen von Inter Cars erbringt. Die Liste der Niederlassungen ist verfügbar unter: www.intercars.de

b)           „Online-Katalog“ – jede Internetplattform von Inter Cars, über die ein Vertrag abgeschlossen werden kann; in diesem Fall stellen die AVB, wenn sie bei dem Vertragsschluss über die Internetplattform einbezogen werden, einen Bestandteil des Vertrags dar;

c)            „Parteien“ – ein Kunde und Inter Cars gemeinsam; einzeln auch „Partei“;

d)           „Produkte“ – Sachen im Sinne von § 90 BGB, die von Inter Cars an Kunden auf der Grundlage eines Vertrags verkauft werden;

e)           „Services“ – Dienstleistungen, die von Inter Cars für einen Kunden auf der Grundlage eines Vertrags erbracht werden;

f)             „Verbraucher" – jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (vgl. § 13 BGB).

§ 3     KUNDENNUMMER

1.           Die Kundennummer ist eine Identifikationsnummer, die aus einer eindeutigen Folge von Ziffern und Buchstaben besteht, die von Inter Cars individuell an einen Kunden vergeben wird und der die Identifikationsdaten des Kunden sowie seine individuellen Berechtigungen und Rabatte zugeordnet sind („Kundennummer“).

2.           Der Kunde erhält die Kundennummer automatisch bei Abschluss des ersten Vertrags und verwendet sie während der gesamten Dauer der Zusammenarbeit mit Inter Cars.

3.           Der Kunde verpflichtet sich, die Kundennummer nicht an Dritte weiterzugeben. Der Kunde haftet für jede Nutzung der Kundennummer durch Unbefugte.

§ 4     ZAHLUNGEN UND STUNDUNGEN

1.           Auf der Grundlage einer separaten Vereinbarung kann Inter Cars dem Kunden die Möglichkeit geben, von verlängerten Zahlungsfristen zu profitieren („Stundungsvertrag“).

2.           Wird kein Stundungsvertrag geschlossen, kann Inter Cars die Erbringung seiner aus einem Vertrag geschuldeten Leistung von der gleichzeitigen oder früheren Erbringung der von dem Kunden geschuldeten Gegenleistung (Zahlung) abhängig machen.

§ 5     ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE LIEFERUNG

1.           Die Lieferung der Produkte erfolgt durch Inter Cars in Form der Bringschuld („Transport“). Soweit Niederlassungen bestehen und dies vereinbart wird, kann ein Kunde ein Produkt auch persönlich in einer Niederlassung abholen („Selbstabholung“).

2.           Die Lieferkosten gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart oder es handelt sich um einen Fall der Selbstabholung.

3.           Jede Person, die an dem Ort anwesend ist, der als geeigneter Ort für die Übergabe eines Produkts oder die Erbringung von Services vereinbart wurde, und die angibt, dass sie im Namen eines Kunden handelt, gilt als berechtigt, ein Produkt entgegenzunehmen oder Services zu erhalten (Inter Cars wird die Berechtigung dieser Person nicht überprüfen).

4.           Das Risiko des Verlusts und der Beschädigung eines Produkts geht auf den Kunden über mit: (i) im Fall des Transports – mit der Ablieferung des Produkts am Bestimmungsort (z.B. der Einlagerung in die Nachtbox des Kunden) und (ii) im Fall der Selbstabholung – mit der Abholung des Produkts in der Niederlassung.

§ 6     TELEFONISCHE RESERVIERUNGEN

Sollte Inter Cars Kunden die Möglichkeit bieten, Produkte oder Services per Telefon zu reservieren, gilt folgendes:

Sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren, begründen Reservierungen (auch wenn diese als Bestellungen bezeichnet werden) keinerlei Verpflichtungen und stellen keine rechtlichen Vereinbarungen dar, insbesondere keine Verträge, und begründen auch keine Verpflichtung, einen Vertrag zu schließen oder auszuführen.

§ 7     MÄNGELHAFTUNG UND REKLAMATION

1.           Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

2.           Sofern in Verträgen nicht ausdrücklich anders vereinbart, gewährt und übernimmt Inter Cars keine Garantien für Produkte oder Services.

3.           Die Mängelhaftung von Inter Cars scheidet aus, wenn ein Kunde einen Mangel bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt, es sei denn, Inter Cars hat den Mangel arglistig verschwiegen (§§ 442, 444 BGB).

4.           Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Kunden voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 346, 377 HGB) nachgekommen ist.

Untersuchungspflicht. Der Kunde ist verpflichtet

a)           im Fall des Kaufs von Produkten – den Zustand der Pakete und der Produkte unverzüglich auf erkennbare Mängel zu prüfen,

in Bezug auf Pakete – z.B. auf Unstimmigkeiten bei der Menge der Pakete, sichtbare Beschädigungen und/oder manipulierte Verpackungen, das Fehlen geeigneter Etiketten und/oder das Geräusch von Glasbruch oder sonstigen Beschädigungen,

in Bezug auf Produkte – z.B. auf Art, Vollständigkeit oder Menge des Produkts (falsche Zusammenstellung der Bestellung (z.B. Fehlen und/oder Überschuss eines Produkts,  falscher Produkttyp (falsche Artikelnummer), unvollständiges Produkt) und auf erkennbare Produktmängel (z.B. Risse, Brüche und/oder Beschädigungen) und Abweichungen von vereinbarten Beschaffenheiten,

b)           im Fall der Erbringung von Services – während der Erbringung die Qualität der Erbringung auf Mängel zu prüfen.

Rügepflicht. Der Kunde ist zudem verpflichtet, erkennbare Mängel

a)           im Fall des Kaufs von Produkten – unverzüglich zu rügen, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen ab Gefahrübergang (vgl. § 5 Abs. 4) (i) im Fall der Selbstabholung – in der Niederlassung oder durch eine Nachricht an die Niederlassung (z.B. durch eine E-Mail an die Niederlassung); und (ii) im Fall des Kaufs über den Online-Katalog – unter Nutzung der entsprechenden Funktionalitäten des Online-Katalogs;

b)           im Fall der Erbringung von Services – unverzüglich zu rügen, möglichst sofort gegenüber der Person, die die Services erbringt.



5.           Im Rahmen der Ausübung der in § 7 Abs. 4 beschriebenen kaufmännischen Untersuchungs- und Rügepflichten ist der Kunde verpflichtet, einen erkennbaren Mangel mit einer (Foto- und/oder Video-) Dokumentation, die dessen Vorliegen bestätigt, zu rügen.

6.           Versäumt der Kunde die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder die Mängelrüge gemäß § 7 Abs. 4, ist die Haftung von Inter Cars für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen. Bei einem zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Produkt gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten sich erst nach der entsprechenden Verarbeitung gezeigt hat; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten gemäß § 7 Abs. 12 (Aus- und Einbaukosten).

7.           Zur Geltendmachung seiner Mängelansprüche muss der Kunde:

a)           im Fall des Kaufs von Produkten – (i) das Produkt in der Originalverpackung und/oder in einer anderen Verpackung, die einen sicheren Transport gewährleistet, an die Niederlassung zurückliefern, von der aus der Transport durchgeführt wurde oder in der die Selbstabholung erfolgte; zusammen mit (ii) einem korrekt und vollständig ausgefüllten Reklamationsformular (gemäß der Vorlage, die unter de.e-cat.intercars.eu und in jeder Niederlassung verfügbar ist);

Inter Cars akzeptiert keine Pakete, die mit Nachnahme gekennzeichnet sind;

b)           im Fall der Erbringung von Services – einen Mangel mit einer detaillierten Beschreibung der festgestellten Mangelhaftigkeit und Beweisen, die deren Vorliegen bestätigen, an die während der Erbringung der Services angegebene E-Mail-Adresse und, falls diese nicht vorhanden ist, an die folgende Adresse melden: [email protected]

8.           Ist der Kunde Nutzer eines Online-Katalogs, so ist er darüber hinaus verpflichtet, die Regeln des Reklamationsverfahrens zu befolgen, wie sie im Online-Katalogs festgelegtvorgegeben20 sind.

9.           Inter Cars prüft Meldungen über Mängel gemäß § 7 Abs. 4 innerhalb von 14 Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Mängelrüge und die zur Überprüfung des Mangels erforderliche Dokumentation vorliegt und informiert den Kunden anschließend über das weitere Vorgehen. Wenn es notwendig ist, den Hersteller und/oder einen Sachverständigen um eine Stellungnahme zu bitten, kann die Frist für die Prüfung auf bis zu 30 Kalendertage verlängert werden, worüber Inter Cars den Kunden informiert.

10.        Wenn die Mangelrüge anerkannt wird, entscheidet Inter Cars über die Art und Weise der Bearbeitung der Nacherfüllung: Inter Cars kann zwischen Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung eines mangelfreien Produkts (Ersatzlieferung) wählen. Ist die von Inter Cars gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Kunden unzumutbar, kann er sie ablehnen. Das Recht von Inter Cars, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.

11.        Wenn ein Kunde ein Paket, das ein Nach-Reklamations-Produkt enthält (d.h. das gerügte Produkt, das repariert oder ersetzt wurde, oder hinsichtlich dessen die Mängelrüge nicht anerkannt wurde) („Nach-Reklamations-Produkt“), im Fall der Selbstabholung nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Anzeige der Abholmöglichkeit abholt oder im Fall des Transports die Annahme verweigert, ist Inter Cars berechtigt, das Nach-Reklamations-Produkt auf Kosten und Risiko des Kunden zu vernichten (zu entsorgen) oder das Eigentum an dem Nach-Reklamations-Produkt (kostenlos) zu übernehmen (das Eigentumsrecht an dem Produkt geht kostenlos auf Inter Cars über, sobald der Kunde über die Ausübung des Rechts informiert wurde).

12.        Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau, die Entfernung oder Deinstallation des mangelhaften Produkts noch den Einbau, die Anbringung oder die Installation eines mangelfreien Produkts, wenn Inter Cars ursprünglich nicht zu dieser Leistung verpflichtet war. Die Kosten der Lieferung, Abholung, Montage und Demontage (Aus- und Einbaukosten) des Produkts im Zusammenhang mit der Mängelrüge bleiben unberührt; diese trägt Inter Cars. Falls eine unberechtigte Mängelrüge erfolgt, kann Inter Cars dem Kunden die Kosten, die im Zusammenhang mit der Prüfung der Mängelrüge entstanden sind, in Rechnung stellen. Eine „unberechtigte“ Mängelrüge liegt vor, wenn der Kunde wusste oder hätte erkennen können, dass tatsächlich kein Mangel vorliegt. In diesem Fall legt Inter Cars dem Kunden mit der Rechnung eine prüffähige Aufstellung über die Kosten der Prüfung der Mängelrüge vor.

13.        Die Mängelhaftung von Inter Cars verjährt innerhalb von zwei Jahren ab Gefahrübergang gemäß § 5 Abs. 4 und/oder der Erbringung der Services. Wenn sich ein Vertrag auf gebrauchte und/oder aufbereitete Produkte („Austauschteile“) bezieht, verjährt die Mängelhaftung von Inter Cars innerhalb eines Jahres ab Gefahrübergang gemäß § 5 Abs. 4.

§ 8     ZUSÄTZLICH: FREIWILLIGE EINRÄUMUNG EINES RÜCKGABERECHTS

Zusätzlich zu und unabhängig von der Mängelhaftung gemäß diesen AVB räumt Inter Cars Kunden das folgende Rückgaberecht ein:

1.           Inter Cars räumt dem Kunden zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen das Recht ein, das gekaufte Produkt innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Datum des Abschlusses des Vertrags über den Kauf des Produkts ohne Angabe von Gründen zurückzugeben („Rückgabe“), d.h. vom Vertrag zurückzutreten oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten (wenn der Vertrag den Kauf von mehr als einem Produkt und/oder mehr als einem Stück eines Produkts derselben Art betrifft), jedoch nur wenn

(i)           der Kunde, so Inter Cars dies im Einzelfall verlangt, eine Entschädigung an Inter Cars zahlt, und zwar in Höhe von 10 % des auf der Rechnung angegebenen Bruttopreises (ohne Umsatzsteuer) des zurückgegebenen Produktes, in jedem Fall aber mindestens 20 EUR für jedes zurückgegebene Produkt bzw. jedes zurückgegebene Stück eines Produkts derselben Art („Wiedereinlagerungsgebühr“) und

(ii)          die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind.

2.           Ein teilweiser Rücktritt von einem Vertrag ist als Rücktritt vom Vertrag in Bezug auf ein und/oder mehrere Produkte zu verstehen, jedoch nicht in Bezug auf alle im Rahmen des Vertrags gekauften Produkte. Um jeden Zweifel auszuschließen: Die Rückgabe eines Produkts, das ein Element eines bestimmten Ganzen, z.B. eines Sets, einer Kombination, darstellt, (bzw. der entsprechende Rücktritt) ist nicht möglich.

3.           Der Kunde ist nur zur Rückgabe von Produkten berechtigt, die unbenutzt, nicht beschädigt, keine Anzeichen von Verschleiß und/oder Gebrauch aufweisen und vollständig, mit kompletter Ausstattung, falls diese angebracht war, in der Originalverpackung sind. Die Rückgabe eines Produkts ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Zustand des Produkts (oder der Zustand seiner Verpackung) es unmöglich macht, das Produkt als neues Produkt zu verkaufen.

4.           Ein Produkt kann in jeder Niederlassung zurückgegeben werden. In besonderen Fällen kann das Produkt auch an anderen Orten zurückgegeben werden, wie mit Inter Cars vereinbart, insbesondere an den Fahrer, der Lieferungen für Inter Cars durchführt.

5.           Im Falle einer wirksamen Rückgabe zahlt Inter Cars dem Kunden den Betrag zurück, den der Kunde auf den Preis für die Produkte, die Gegenstand der Rückgabe sind, gezahlt hat, und verrechnet gegebenenfalls gleichzeitig den Gegenwert der Wiedereinlagerungsgebühr. Vorbehaltlich anderer Bestimmungen des Vertrags wird die vom Kunden geleistete Zahlung auf das vom Kunden in dokumentierter Form angegebene Bankkonto zurücküberwiesen (falls nicht verrechnet).

6.           Wenn ein Kunde ein Produkt zu den Bedingungen gekauft hat, unter denen das Produkt vor der Zahlung des Preises geliefert wird, und der Kunde den Preis bis zur Rückgabe nicht bezahlt hat, wird der Gegenwert der Entschädigung vom Kunden auf der Grundlage einer von Inter Cars ausgestellten Rechnung auf das darin angegebene Bankkonto und innerhalb der darin angegebenen Frist gezahlt.

7.           Das Recht auf Rückgabe eines Produkts wird durch die Zurücklieferung des Produkts an Inter Cars in Übereinstimmung mit § 8 Abs. 4 ausgeübt, zusammen mit einem korrekt und vollständig ausgefüllten Reklamationsformular gemäß der Vorlage, die in jeder Niederlassung, im Online-Katalog und unter de.e-cat.intercars.eu verfügbar ist.

8.           Inter Cars haftet nicht für die Nichtrückzahlung von Beträgen und/oder deren verspätete Rückzahlung, wenn dies darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde falsche persönliche Daten (Vorname, Nachname, Unternehmensname, Adresse) und/oder eine falsche Bankkontonummer und/oder andere für die Zahlung erforderliche Daten angegeben hat.

9.           Die folgenden Gegenstände können nicht zurückgegeben werden:

a)           Produkte, die aufgrund der Beschaffenheit der Verpackung (z.B. Blister) nach dem Auspacken nicht in den fabrikneuen Zustand zurückversetzt werden können;

b)           elektrische und/oder elektronische Teile und/oder Produkte, die elektrische und/oder elektronische Systeme enthalten, sowie Produkte, die Teil solcher Systeme sind;

c)            Produkte, die an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasst wurden;

d)           Produkte, die auf individuellen Wunsch des Kunden importiert werden;

e)           Produkte, die nicht vorgefertigt sind, die nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt wurden und/oder die dazu bestimmt sind, seine individuellen Bedürfnisse zu erfüllen;

f)             Produkte, die leicht verderblich und/oder kurzlebig sind;

g)           zeitkritische Produkte, d.h. Produkte, bei denen ein zeitlicher Abstand zur Produktion zu einem Verlust und/oder einer Verschlechterung der technischen Parameter führt (z.B. Reifen, Batterien);

h)           in versiegelten Verpackungen gelieferte Produkte, die nach dem Öffnen der Verpackung aus Gründen des Gesundheitsschutzes und/oder der Hygiene nicht zurückgegeben werden können;

i)             Produkte, die nach ihrer Übergabe und/oder Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Dingen verbunden bleiben;

j)             Ton- und/oder Videoaufnahmen und/oder Computersoftware, die in einer versiegelten Verpackung geliefert wurden, wenn die Verpackung nach der Lieferung geöffnet wurde;

k)            Produkte, die als Ausrüstung für Autowerkstätten klassifiziert sind;

l)             Fachzeitschriften, Periodika und/oder Magazine;

m)          alle Produkte, die vor oder spätestens zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Vertrags über ihren Kauf als nicht rückgabefähig gekennzeichnet wurden.

10.        Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen im Vertrag und/oder einschlägiger Werberegelungen, können Produkte, mit deren Kauf der Kunde zusätzliche Rechte erwirbt (z.B. das Recht auf einen Preis, einen Rabatt usw.), nicht zurückgegeben werden.

11.        Wenn Inter Cars die Annahme der Rückgabe verweigert, ist der Kunde verpflichtet, das zurückgegebene Produkt abzuholen. Wenn der Kunde das zurückgegebene Produkt, dessen Rückgabe von Inter Cars verweigert wurde, nicht innerhalb von 30 Kalendertagen ab Anzeige der Abholmöglichkeit abholt, ist Inter Cars berechtigt, das besagte Produkt zu vernichten oder das Eigentum daran kostenlos zu übernehmen (wie bei einem Nach-Reklamations-Produkt gemäß § 7 Abs. 11).

§ 9     HAFTUNG

1.           Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Inter Cars, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind.

2.           Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Inter Cars nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.           Inter Cars haftet nicht für Unzufriedenheit im Zusammenhang mit der Wahl der Produkte/Services (unabhängig davon, ob diese gemäß den Empfehlungen und/oder Anleitungen von Inter Cars, auf Wunsch des Kunden oder auf eigene Initiative von Inter Cars getroffen wurden; der Kunde bleibt für die Auswahl der Produkte und Services sowie die Beurteilung ihrer Eignung für seine eigenen Bedürfnisse allein verantwortlich).

4.           Die Einschränkungen der Abs. 1, 2 und 3 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Inter Cars, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

5.           Die sich aus Abs. 1, 2 und 3 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Inter Cars einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Produkts übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit Inter Cars und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit eines Produkts getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

6.           Schadenersatzansprüche von Inter Cars wegen eventueller Mangelfolgeschäden sind bei Stundenlohnarbeiten auf einen Stundensatz von maximal 40 EUR je Stunde und in zeitlicher Hinsicht auf die Zeit laut Vorgabe der DAT beschränkt.

§ 10   DATENSCHUTZ

Soweit Inter Cars im Rahmen von Verträgen personenbezogene Daten des Kunden oder von deren Mitarbeitern verarbeitet, gilt die Datenschutzerklärung von Inter Cars. Die Datenschutzerklärung ist verfügbar unter: www.intercars.de.

§ 11   ZUSICHERUNGEN DES KUNDEN

1.           Der Kunde sichert zu, dass der Kunde und seine (direkten und indirekten) Eigentümer, wirtschaftlichen Eigentümer sowie seine Vertreter, Direktoren, Manager und/oder Angestellten:

a)           nicht gegen Sanktionsbestimmungen verstoßen,

b)           keine Einrichtungen sind, die in den Sanktionslisten aufgeführt sind (entweder namentlich und/oder durch Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe),

c)            ihren eingetragenen Sitz und/oder ihre Hauptniederlassung nicht in einem Land haben, das den Sanktionsbestimmungen unterliegt, und nicht nach den Gesetzen eines Landes gegründet wurden, das den Sanktionsbestimmungen unterliegt,

d)           keine direkte und/oder indirekte Tochtergesellschaft eines der unter den Buchstaben b) und/oder c) aufgeführten Unternehmen sind,

e)           nicht Gegenstand eines anhängigen Verfahrens und/oder einer Untersuchung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die sie betreffenden Sanktionsbestimmungen sind.

2.           Wenn einer der in § 11 Abs. 1 genannten Umstände eintritt, ist der Kunde verpflichtet, Inter Cars unverzüglich darüber zu informieren.

3.           Für die Zwecke dieser Darstellung werden die hier verwendeten Begriffe wie folgt definiert :

a)           „Sanktionsbehörden“ – Das Königreich Norwegen, die Regierung der Vereinigten Staaten, die Organisation der Vereinten Nationen, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Europäische Union und alle ihre Mitgliedstaaten, die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und die in ihrem Namen handelnden Stellen.

b)           „Sanktionsbestimmungen“ – Von den Sanktionsbehörden (einschließlich der Bestimmungen des Office of Foreign Assets Control (OFAC)) erlassene Rechtsakte, mit denen wirtschaftliche und/oder finanzielle Sanktionen gegen natürliche Personen, juristische Personen, Länder, Organisationen und/oder andere Einrichtungen verhängt werden.

c)            „Sanktionslisten“ – Listen von natürlichen Personen, juristischen Personen, Ländern, Organisationen und anderen Einrichtungen, die im Zusammenhang mit den Sanktionsbestimmungen von den Sanktionsbehörden veröffentlicht werden.

4.           Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die von Inter Cars und/oder einer seiner Tochtergesellschaften erworbenen Produkte nicht direkt und/oder indirekt an eine Person, Organisation und/oder Einrichtung verkauft, geliefert, übertragen und/oder exportiert werden:

a)           die in die Sanktionslisten eingetragen sind (entweder namentlich und/oder durch Zuordnung zu einer bestimmten Gruppe),

b)           die ihren eingetragenen Sitz und/oder ihre Hauptniederlassung in einem Land haben, das den Sanktionsgesetzen unterliegt, und die nach den Gesetzen eines Landes gegründet wurden, das den Sanktionsbestimmungen unterliegt,

c)            die direkte und/oder indirekte Tochtergesellschaften der in § 11 Abs. 4 (a) und/oder (b) genannten Unternehmen sind,

d)           Gegenstand eines anhängigen Verfahrens und/oder einer Untersuchung im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen eine Sanktionsbestimmung zu sein.

5.           Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die Produkte weder direkt noch indirekt nach Russland, Weißrussland oder in die Ukraine (Krim, Sewastopol, Donezk und Luhansk) und/oder an russische und/oder weißrussische Einrichtungen verkauft werden und/oder in den oben genannten Gebieten verwendet werden sollen.

6.           Wenn einer der in § 11 Abs. 1 genannten Umstände eintritt und/oder eine der in § 11 Abs. 2, Abs. 4 und/oder Abs. 5 geregelten Pflichten durch den Kunden verletzt wird und/oder Inter Cars den begründeten Verdacht hat, dass die in (i) und/oder (ii) genannte Voraussetzungen vorliegen, ist Inter Cars berechtigt,

a)           die Zusammenarbeit sofort einzustellen; und/oder

b)           von den noch nicht vollständig erfüllten Verträgen zurückzutreten (in jedem Fall jedoch in Bezug auf jeden Vertrag bis zu einem Datum, das nicht später liegt als das vereinbarte Datum der vollständigen Erfüllung);

und der Kunde hat keine Ansprüche im Zusammenhang mit der Ausübung der oben genannten Rechte (auch dann nicht, wenn sich später herausstellt, dass der begründete Verdacht unzutreffend war, vorausgesetzt, er war zum Zeitpunkt der Ausübung der Rechte begründet).

§ 12   SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1.           Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus den Verträgen ohne schriftliche Zustimmung von Inter Cars an Dritte abzutreten (andernfalls ist die Abtretung nichtig).

2.           Produkte und Meldungen, die unter bestimmte Kategorien fallen – Rückgabe, Mangel, Unstimmigkeit – können für die Zwecke der Verpackung nicht kombiniert werden. Ein Paket mit einem Produkt muss so verpackt sein, dass es während des Transports nicht manipuliert werden kann (Beschädigung, unbefugter Zugriff). Das maximale Gewicht einer Palette darf 400 kg nicht überschreiten.

3.           Inter Cars ist berechtigt, die AVB einseitig mit Wirkung für die Zukunft zu ändern und/oder zu widerrufen. Die geänderten AVB gelten für Verträge, die nach Bekanntgabe der Änderung der AVB geschlossen werden. Die Bekanntgabe einer Änderung und/oder eines Widerrufs der AVB erfolgt gegenüber dem Kunden schriftlich und/oder per E-Mail und/oder über den Online-Katalog und/oder über die von den Parteien verwendeten elektronischen Kommunikationsmittel.

4.           Wenn Inter Cars sich zur Erbringung von Services verpflichtet, ist Inter Cars berechtigt, einen Dritten mit der Erbringung dieser Services zu beauftragen, ohne den Kunden davon in Kenntnis setzen zu müssen.

5.           Inter Cars ist berechtigt, Zahlungen eines Kunden zunächst auf fällige Nebengebühren anzurechnen, ungeachtet der die Zahlung begleitenden Erklärungen des Kunden, und alle gegenseitigen Forderungen, einschließlich der noch nicht fälligen, bis zur vollständigen Befriedigung ihrer Forderungen gegenüber dem Kunden zu verrechnen.

6.           Die vorliegenden AVB ersetzen ab dem Datum, zu dem der Kunden von ihnen Kenntnis nehmen kann, alle früheren Allgemeinen Verkaufsbedingungen von Inter Cars und gelten für Verträge, die nach diesem Datum geschlossen werden.

7.           Diese AVB und Verträge unterliegen deutschen Recht und sind nach diesem auszulegen und zu interpretieren. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 und des New Yorker Übereinkommens über die Verjährungsfrist im internationalen Warenkauf vom 14. Juni 1974 ist ausgeschlossen.

8.           Keine Handlung und/oder Untätigkeit von Inter Cars (sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in den Bestimmungen des Online-Katalogs festgelegt wird) ist als stillschweigende und/oder konkludente Annahme eines Angebots zu verstehen.

9.           Alle Streitigkeiten, die sich aus und/oder im Zusammenhang mit diesen AVB und/oder Verträgen ergeben können, werden ausschließlich von den ordentlichen Gerichten entschieden, die für den Sitz von Inter Cars örtlich zuständig ist.